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Mit warmen Händen geben: Die einfache Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Wie zwei Geschwister mit viel Leidenschaft für Musik ihr Vermögen mit "warmen Händen" einsetzen – und warum es sich lohnt, eine gemeinnützige Stiftung zu Lebzeiten zu gründen.

„Tue Gutes“ – ein bekanntes Motto, das jedoch oft um eine entscheidende Ergänzung erweitert werden sollte: „aber zu Lebzeiten“. Viele wohlhabende Persönlichkeiten, insbesondere im dritten Lebensabschnitt, verfügen über ein beträchtliches Vermögen in Form von Immobilien, Wertpapieren, Kunstwerken oder anderen wertvollen Gegenständen. Dieses Vermögen haben sie entweder geerbt, selbst angespart oder in seltenen Fällen durch einen Lotteriegewinn erworben.

Charakteristisch für die Mehrheit der Wohlhabenden ist ihre Sparsamkeit und Bescheidenheit – Eigenschaften, die oft den Grundstein für ihren Reichtum gelegt haben. Dennoch fällt es vielen von ihnen schwer, aktiv zu geben, aus Angst, im Notfall nicht ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben. Diese Sorge ist häufig übertrieben: Mit zunehmendem Alter nehmen die persönlichen Bedürfnisse ab, während das Vermögen durch Zinsen, Dividenden und Kursgewinne tendenziell wächst.

Die Bedeutung der richtigen Voraussetzungen

Besonders für Menschen ohne Partner, Kinder oder lebende Vorfahren stellt sich in dieser Lebensphase die Frage: Was geschieht mit meinem Vermögen nach meinem Tod? Es ist unerlässlich, diese Frage im Testament zu regeln. Doch ebenso wichtig ist es, bereits zu Lebzeiten Entscheidungen mit vertrauten Personen wie im Bereich der Philanthropie ausgebildeten Bankberatern oder Anwälten zu treffen. Dabei geht es darum festzulegen, welche Teile des Vermögens in welcher Phase und mit welcher Wirkung eingesetzt werden sollen.

Oft wird vergessen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen – sei es für den Fall des eigenen Ablebens oder besser; bereits während des Lebens. Dem philanthropischen Engagement sind fast keine Grenzen gesetzt. Zwischen klassischem Mäzenatentum, nachhaltigem Stiften und sozialem Unternehmertum gibt es wichtige Unterschiede; nicht jede Variante passt auf jede Aktivität.

Es gibt Dachstiftungen, Familienstiftungen, Förderstiftungen und viele weitere Formen. Wichtig ist zu beachten, dass die entscheidenden Weichen vor der Gründung gestellt werden müssen; nachträgliche Änderungen sind oft sehr aufwendig.

„Das beste Investment mit der höchsten Rendite und dem geringsten Risiko ist Spenden“, sagt Sir John Templeton. Diese Aussage verdeutlicht die vielfältigen Facetten des Lebens, die mit der Gründung einer Stiftung abgedeckt werden können. Um die erfreulichen und dankbaren Reaktionen der Empfänger – den Destinatären – zu erleben, lohnt es sich überaus, zu Lebzeiten eine Stiftung ins Leben zu rufen. Mit „warmen Händen“ kann man sich persönlich engagieren und die Organisation aktiv mitgestalten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Es gilt jedoch zu beachten: Der Transfer von privatem Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung bedeutet unwiderruflich den Verlust des Eigentumsanspruchs des Spenders. Das der Stiftung übertragene Vermögen gehört fortan ausschliesslich der Stiftung selbst; nur der Stiftungsrat kann im Rahmen der Stiftungsurkunde über das Vermögen verfügen.

Die Schweiz – insbesondere Basel – hat eine lange und erfolgreiche Tradition im Stiftungswesen und behandelt diese Art von Institution sehr liberal. Diese Voraussetzungen sind optimal dafür geeignet, das Familienvermögen auch nach dem Ableben bewahrt bleibt und weiterhin für „Gutes“ sorgt.

Ein eindrucksvolles Beispiel: Geschwister im dritten Lebensabschnitt

Ein inspirierendes Beispiel sind Geschwister im dritten Lebensabschnitt ohne Partner oder Kinder. Aufgewachsen in einem gutbürgerlichen Umfeld in der Region Zürich haben sie Ausbildungen im Gesundheitswesen und in der Buchhaltung absolviert. Sie lebten stets bescheiden und investierten frühzeitig in Aktien. Unabhängig voneinander haben sie über 30 Jahre hinweg ein ansehnliches Vermögen angespart – abgesehen vom Elternhaus besitzen sie ausschliesslich Wertschriften.

Ihre Leidenschaft gilt der Musikkultur; regelmässig besuchen sie Konzerte und hören Musik. Dadurch sind sie gute Kenner der Schweizer Musikszene geworden und spenden Beträge an kulturelle Institutionen. Leider erfahren sie oft nicht, welche Wirkung ihre Spenden entfalten. Dieser Unmut führt schliesslich zu Gesprächen mit ihrem Kundenberater über alternative Möglichkeiten zur Verwendung ihres Vermögens.

Nach eingehender Diskussion entsteht die Idee der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zu Lebzeiten – ein glücklicher Zufall: Beide Geschwister haben denselben Kundenberater mit einem DAS in Nonprofit Management & Law, der Uni Basel, an ihrer Seite.

Der Weg zur eigenen Stiftung

Zunächst war es wichtig, die Form und Organisation der Stiftung festzulegen. Es gibt verschiedene Optionen: Man kann sich einer Dachstiftung anschliessen – dies reduziert den administrativen Aufwand, schränkt jedoch die Selbstständigkeit ein. Alternativ könnte man eine bestehende Stiftung finden oder eine eigene gründen.

Ein entscheidender Faktor bei dieser Evaluation ist das verfügbare Kapital; für eine unabhängige gemeinnützige Stiftung ist ein Grundkapital von etwa CHF 30 Millionen sinnvoll, um wirkungsvoll agieren zu können. Die Frage bleibt: Welche Projekte sollen, mit welchem finanziellen Einsatz, verfolgt werden? Grundsätzlich gilt: Weniger Projekte unterstützen und diese dafür wirkungsvoll umsetzen gegenüber vielen ohne nachhaltige Wirkung.

Aktive Philanthropie als Ziel

Nach der Auswahl eines erfahrenen Anwalts war es wichtig, Fachleute aus dem Bereich Musikkultur in der gewünschten Region zu finden. Bei verschiedenen Gesprächen zeigte sich eine grosse Bereitschaft unter Szenekennern, Gutes zu tun. So wurde schnell ein Stiftungsrat gebildet – bestehend aus den beiden Stiftern sowie zwei Experten aus der Musikkultur und einem Vermögensverwaltungs-Experten.

In der Gründungsphase bedarf es intensiver Gespräche zwischen den Stiftern und dem Anwalt zur Erstellung der Stiftungsurkunde sowie der Reglemente. Der Vermögensverwaltungs-Fachmann sorgt dafür, dass ein passendes Anlagereglement entworfen wird und alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister erfüllt werden.

Für das Geschwisterpaar war diese Phase lehrreich und spannend; sie wurden aktiv und professionell von ihrem Kundenberater begleitet. Vom Entscheid zur Gründung bis zur Eintragung im Handelsregister vergingen nur vier Monate – ein Beweis dafür, dass „mit warmen Händen geben“, innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung, schnell umgesetzt werden kann.

Durch ihre Bereitschaft zeigen die Geschwister nicht nur Verantwortung für ihr eigenes Vermögen, sondern auch für die Gesellschaft – ein inspirierendes Beispiel für alle Wohlhabenden in ähnlicher Situation!

Professionelle Begleitung durch Banque Heritage

Die Banque Heritage bietet nicht nur erfolgreiche Vermögensverwaltung an; unter der Leitung von Thomas Locher (DAS Nonprofit Management & Law, der Uni Basel) erhalten Sie auch umfassende Beratung und Begleitung in allen Belangen rund um Stiftungen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre philanthropischen Ziele verwirklichen!

Thomas Locher, CWMA und DAS Nonprofit Management & Law, Uni Basel

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